Kommunale Wärmeplanung

Am 2. Juni 2023 ist die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) eingeleitet worden. Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien soll bis zum 1. Januar 2030 mindestens 50 Prozent betragen. Zentrale Eckpfeiler des Gesetzesentwurfes sind:

  • Die Wärmeplanung "soll" für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027.
  • Die Wärmeplanung "muss", für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Über verschiedene Punkte wird noch beraten. Unabhängig davon haben einige Bundesländer bereits ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet. Bereits vorhandene Wärmepläne nach Landesrecht sollen anerkannt werden. Zur ersten Orientierung haben für Sie eine kleine FAQ zusammengestellt:

Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument, mit dem eine koordinierende, ganzheitliche und langfristige Strategie zur kommunalen Wärmeversorgung entstehen soll. Sie ist formal vergleichbar mit integrierten Stadt- bzw. Gemeindeentwicklungskonzepten oder auch Klimaschutzkonzepten. Übergeordnete Planungen sind zu integrieren. Eine beschlossene kommunale Wärmeplanung ist verwaltungsintern bindend und in nachfolgenden Planungsprozessen, zum Beispiel in der verbindlichen Bauleitplanung, zu berücksichtigen. Ähnlich ist auch die Planungstiefe einzuordnen. Die Kommunale Wärmeplanung kann und soll den Detaillierungsgrad von nachfolgenden Fachplanungen wie Netzentwicklungsplanung, Dekarbonisierungspläne oder auch energetische Quartierskonzepte nicht erreichen.

Hintergrund: Etwa ein Drittel der gesamten Energie, die wir in Deutschland verbrauchen, wird in Wohnungen und Häusern benötigt. Vor allem für die Heizungen aber auch für Warmwasser. Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen vorhandene Einsparmöglichkeiten genutzt und eine Dekarbonisierung der kommunalen Wärmeversorgung erreicht werden.

Was beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung?

Kern der kommunalen Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung mit der Maßgabe einer möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Versorgung. Dabei ist auch zu klären, welche kommunalen Instrumente zur erfolgreichen Umsetzung verwendet werden sollen (z.B. Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Anschluss- und Benutzungszwang, Gestattungsverträge, Vorbildcharakter, Kommunikation). Eine kommunale Wärmeplanung hat folgende Inhalte:

  • Bestandsanalyse: Systematische Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder -verbrauchs als Wärmebedarfs- oder -liniendichte einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger sowie der Identifizierung der vorhandenen Wärmeerzeugungs- und der für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen
  • Potenzialanalyse: Räumlich aufgelöste Darstellung und Abschätzung der Potenziale zur Energieeinsparung und Energieerzeugung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie sowie öffentliche Liegenschaften.
  • Zielszenario: Im Zielszenario beschreibt für das beplante Gebiet als Ganzes die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung. Aus unterschiedlichen jeweils zielkonformen, plausiblen und wahrscheinlichen Szenarien wird das für die Wärmeplanung maßgebliche Zielszenario unter Darlegung der Gründe ausgewählt.
  • Umsetzungskonzept: Das Gebiet wird in Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Darauf aufbauend entsteht ein räumlich differenzierter Maßnahmenkatalog mit Zeitplan. Mit dem Umsetzungskonzept sollen die Schritte aufgezeigt werden, wie die Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis spätestens zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Das Umsetzungskonzept sollte zudem eine Verstetigungsstrategie, ein Controlling-Konzept mit Indikatoren, eine Kommunikationsstrategie und ein Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure umfassen. Es ist sinnvoll, Zielkonflikte mit vorhandenen Stadt- oder Statteilkonzepten sowie vorhandenen Fachplanungen aufzuzeigen und Hinweise zum Abbau von Zielkonflikten zu benennen.
  • Wärmeplan: Die Ergebnisse der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse, das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete, die Darstellung der Versorgungsoptionen für das Zieljahr 2045 sowie die Umsetzungsmaßnahmen werden in einem Wärmeplan dokumentiert und von den politischen Gremien beschlossen.

Wie sollte der Planungsprozess organisiert werden?

Eine Kommune führt die Wärmeplanung in eigener Verantwortung durch. Bei der Prozessgestaltung ist zu bedenken, dass die kommunale Wärmeversorgung durch unterschiedliche Akteure ausgestaltet wird. Der Planungsprozess sollte entsprechend organisiert werden.

  • Steuerungsgruppe: Die wichtigen Entscheidungsträger sollten in einer Steuerungsgruppe den Gesamtprozess steuern. Hierzu sollten nebem dem Bürgermeister auch die obere Verwaltungsebene, politische Fraktionsvorsitzenden und vor allem die Geschäftsführung der örtlichen Versorger und der Wohnungswirtschaft gehören.

Die weiteren Akteure wie zum Beispiel Wärmelieferanten aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistung und andere Stakeholder sind nach Bedarf und Themenstellung einzubinden. Eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit ist empfehlenswert.

Welche Kompetenzen braucht ein externer Planer?

Kommunen können externe Dienstleister mit der Erstellung des Wärmeplans ganz oder teilweise beauftragen. Die Kommune bleibt weiterhin verantwortlich. Neben technisch-fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen unter anderem in den Themenfeldern der integrierten Stadtentwicklung braucht es vor allem organisatorische, kommunikative und soziale Kompetenzen. Es geht darum, sehr unterschiedliche Akteure zusammenzubringen und teilweise sensible Themen zu moderieren und fachliche aufzubereiten. Es geht darum, den Mehrwert der Planung zu vermitteln sowie Offenheit und Kreativität in der Entwicklung passgenauer Lösungsstrategien einzubringen.

Wir sind sicher: Wenn Sie besonderen Wert auf Praxisnähe und eine integrierte Herangehensweise legen, dann sind wir genau der richtige Partner für Sie. Sprechen Sie uns an!

 

Weiterführende Lesetipps:

 
Hinweis: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sämtliche Aussagen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die Vorgaben von Bund und Ländern sowie der zuständigen Fördermittelgeber.