Planungsrechtliche Vorprüfung und Priorisierung geeigneter Potenzialstandorte für die zukünftige Wohnbaulandentwicklung in der Stadt Gütersloh
Die Stadt Gütersloh ist eine Großstadt mit rund 100.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen. Bis zum Jahr 2035 geht die Stadt Gütersloh aufgrund aktueller Entwicklungstrends von 6.000 bis 7.000 zusätzlich zu errichtenden Wohneinheiten aus. Die vorhandenen Nachverdichtungspotenziale sowie Reserveflächen für den Wohnungsbau können diesen Bedarf voraussichtlich nicht decken. Deshalb möchte die Stadt Gütersloh im Hinblick auf die laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des „Regionalplans OWL 2035“ sowie des Landschaftsplans des Kreises Gütersloh die Potenziale einer künftigen Siedlungsflächenstrategie identifizieren, um mittel- bis langfristig ausreichende Entwicklungsflächen vorhalten zu können.
Unser Auftrag: Identifizierung von Siedlungsflächenpotenzialen außerhalb des aktuellen Siedlungsbestands, die im Sinne eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) der Regionalplanung für eine Siedlungsentwicklung in Frage kommen. Differenzierte Bewertung der identifizierten Siedlungsflächenpotenziale nach Art und Anzahl der erfassten Restriktionen. Überschlägige Quantifizierung der identifizierten Siedlungsflächenpotenziale.
zentrale Projektbausteine
- Abstimmung des zu untersuchenden Flächenpools und Aufbau der Geodatenbank
- Anpassung der Bewertungssystematik in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber an lokale Maßstäbe
- Restriktionsanalyse Wohnen für das gesamte Stadtgebiet
- Plausibilitätskontrolle durch vorliegende Planwerke, Luftbilder, ergänzende Fachkonzepte sowie Experteneinschätzungen
- Empfehlung für Potenzial- und Suchräume unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksregierung sowie städtischer Zielvorgaben